Vor dem Start mit der Agentur sprechen
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, kann ein Gründungszuschuss infrage kommen. Grundsätzlich sind bei Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch erforderlich; für Menschen mit Behinderungen bestehen Ausnahmeregelungen. Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit. Es gibt keinen automatischen Anspruch.
Tragfähigkeit und persönliche Eignung
Bereiten Sie Ihre Geschäftsidee, Qualifikationen und Zahlen sorgfältig auf. Berücksichtigen Sie Ihre private Absicherung, den Kapitalbedarf und die Anlaufzeit. Eine externe Einschätzung Ihres Konzepts hilft, Schwachstellen vor dem Start zu erkennen.
Jobcenter: Grundsicherungsgeld, Einstiegsgeld und LES
Seit 1. Juli 2026 ersetzt nach Angaben der Bundesagentur das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Für einen noch bevorstehenden hauptberuflichen Start kommt individuell bemessenes Einstiegsgeld infrage. Notwendige Sachgüter und bestimmte Beratungsleistungen sind gesondert über LES zu prüfen. Bei gleichzeitigem Arbeitslosengeldbezug gelten Besonderheiten; fragen Sie die zuständigen Stellen statt Leistungen als automatisch kombinierbar einzuplanen.
Den Zeitpunkt bewusst wählen
Anmeldung, Tätigkeitsaufnahme und Antragstellung müssen zeitlich zusammenpassen. Sprechen Sie deshalb vor dem Unternehmensstart mit der zuständigen Stelle. Eine Förderung oder rückwirkende Bewilligung wird durch unsere Beratung nicht zugesagt.
Vorgründungscoaching über einen AVGS
Agentur für Arbeit oder Jobcenter können eine Maßnahme zur Heranführung an die Selbstständigkeit unterstützen. Klären Sie Förderziel, zugelassene Maßnahme, Träger und schriftliche Kostenübernahme vor dem Beginn. Ein AVGS ist kein pauschaler Geldzuschuss und bestätigt nicht die Förderfähigkeit jedes Beratungsangebots.
FÜR IHRE GRÜNDUNG IN AACHEN
Ihr Vorhaben im regionalen Kontext.
Wer in Aachen gründet, kann Hochschulnähe und einen grenzüberschreitenden Markt zusammendenken. Bei technologieorientierten Vorhaben stehen häufig lange Entwicklungszeiten und der erste zahlende Kunde im Mittelpunkt. Für Dienstleistungen und Handwerk sind ein klar abgegrenztes Einzugsgebiet und eine nachvollziehbare Kalkulation besonders wichtig.
Prüfen Sie, ob Sie zunächst die Städteregion bedienen oder bereits Kundschaft in Belgien und den Niederlanden erreichen möchten. Grenzüberschreitende Steuer- und Rechtsfragen gehören in spezialisierte Beratung.
Weiterführende Informationen: Bundesagentur für Arbeit: Voraussetzungen und Antrag ↗. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.
Redaktioneller Stand: 30. Oktober 2026. Die Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Förderberatung.